Vermittlung von Lügendetektortests im Strafrecht

Diese Thematik mag hier auf den ersten Blick irritierend wirken. Bei einem weiteren Blick im Internet werden die diametral entgegengesetzten Standpunkte über einen Lügendetektor (Polygraph) offenkundig: Kaffeesudleserei oder Wissenschaft?

Kriminalistisches Hilfsmittel oder Abzocke?

Wir verfügen über einschlägige Erfahrung und können Lügendetektortests in strafrechtlich relevanten Fällen in die Wege leiten, welche – je nach Umfang und Kosteneffizienz – entweder bei uns oder auch im Ausland durchgeführt werden. Vermittlungen im Zusammenhang mit Partnertreue lehnen wir grundsätzlich ab.

Während Lügendetektoren in den USA sogar beim CIA und FBI hoch im Kurs stehen, werden sie in Österreich offiziell nicht als Instrument zur Wahrheitsfindung anerkannt und dürfen demnach auch nicht „von Amts wegen“ veranlasst werden. Gegen einen (etwa durch einen Detektiv initiierten) freiwilligen Test ist zwar nichts einzuwenden, wenngleich dem Ergebnis naturgemäß keine rechtliche Relevanz zukommt.

Dennoch kann diese Methode in ganz spezifischen Ausnahmefällen, etwa bei totgelaufenen und aussichtslos erscheinenden Ermittlungen, nicht nur nicht schaden, sondern tatsächlich ein Hoffnungsschimmer sein. Mitunter und hinter vorgehaltener Hand auch für die Polizei, deren Hände ja offiziell gebunden sind.

Denn erfahrungsgemäß bedeutet der Polygraphtest für den Probanden Stress pur. Er nimmt mehrere Stunden bei einem speziell ausgebildeten Psychologen in Anspruch und zielt darauf ab, bei Antworten auf vorher festgelegte Fragen Veränderungen der Atemfrequenz, des Pulses, Blutdrucks und Hautwiderstandes zu registrieren und zu interpretieren.

Interessant wird es, wenn sich ein Proband in der Hektik verplappert, dem Druck nicht standhält und letztlich sogar eine Lebensbeichte ablegt. Verwertbar wird es, wenn er dabei tatrelevantes Insiderwissen preisgibt. Wenn er – als Extrembeispiel – einen Mord nicht nur zugibt, sondern auch das Versteck der Leiche oder der Tatwaffe verrät.

Auch für angestrebte Wiederaufnahmen von Verfahren kann ein Polygraphtest der Rettungsanker sein. In Deutschland trug er in einem Zivilverfahren im Jahr 2000 dazu bei, dass der Strafprozess eines wegen Totschlages zu 11 Jahren Haft Verurteilten neu aufgerollt wurde. Die Sensation über den im Jahr 2010 rechtskräftig erwirkten Freispruch war perfekt.


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