Arbeitsrecht
Vorgetäuschte Leiden – Kavaliersdelikt oder Betrug?
Die Wogen zwischen Wirtschafts- und Arbeiterkammer/Gewerkschaft gehen bei diesem Thema regelmäßig hoch. Bespitzelungsmethoden gegen gerechtfertigte Kontrollrechte!
Wenn jemand krank ist, ist er krank. Ohne Wenn und Aber! Fakt ist jedoch, dass Simulanten und Drückeberger der heimischen Wirtschaft durch vorgetäuschte Krankenstände Hunderte Millionen im Jahr kosten. Und Firmenchefs bis zur Weißglut treiben können.
Anfänger unter den Blaumachern können sich per Mausklick passende Symptome ihrer Lieblingskrankheit heraussuchen und dann vor dem Hausarzt herunterbeten: Eine Magenschleimhautentzündung, einen Tennisarm oder eine Verstauchung – alles ist möglich. Sogar Fälle, wo „Patienten“ gleich von der Sprechstundenhilfe krank geschrieben wurden, sind bekannt.
Ein vorgetäuschter Krankenstand kann – als schwerwiegendste Konsequenz – sogar eine fristlose Entlassung nach sich ziehen. Nachdem mitunter (auch noch) die „Abfertigung Alt“ auf dem Spiel steht und ein Dienstnehmer meist nichts zu verlieren hat, endet die Angelegenheit oft vor dem Arbeits- und Sozialgericht, welches den Entlassungsgrund erfahrungsgemäß besonders sorgfältig prüft. Die Beweislast trifft naturgemäß den Dienstgeber.
Die Rechtssprechung billigt ausdrücklich den Einsatz von Detektiven, wenn begründete Zweifel am Krankenstand beziehungsweise am Verhalten im Krankenstand vorliegen. Zu klären gilt, ob bestimmte Verhaltensweisen des Dienstnehmers den Heilungsverlauf verzögern. Die Kernproblematik: Dem Dienstgeber sind meist weder die Diagnose noch ärztliche Behandlungs- und Verhaltensempfehlungen bekannt. Neben eines der Genesung abträglichen Verhaltens ist ein Missbrauch natürlich auch denkbar, wenn die Arbeit nicht aufgenommen wird, obwohl die Arbeitsfähigkeit längst erreicht wurde.
In der Praxis werden wir mit der Kontrolle sich häufig wiederholender Krankenstände beauftragt, wo oftmals schwer zu überbietende Dreistigkeiten zutage treten: Längst gebuchte Urlaube, Hausbauten, Pfusch im Bekanntenkreis oder gleich direkt für einen Mitbewerber oder anstrengende sportliche Aktivitäten bis zur Vorbereitung auf einen Marathon lassen meist keinen Spielraum für Rechtfertigungsversuche mehr zu.
Schon im Sinne eines guten Betriebsklimas wird kein Vorgesetzter derartige Zustände mit desaströser Vorbildwirkung einreißen lassen können. Abgesehen davon werden die Kollegen des Tachinierers wenig erfreut sein, dessen liegengebliebene Arbeit als Fleißaufgabe verrichten zu müssen.
Können durch den Detektiveinsatz Verfehlungen/Pflichtverletzungen nachgewiesen werden, kann das Honorar für einen sachgemäßen Einsatz in angemessenem Umfang zurückgefordert werden.
Weitere spezifische Bereiche:
Sie haben noch Fragen oder möchten einen kostenlosen Beratungstermin vereinbaren?