Datenschutzgesetz Novelle 2018
Strafen bis 50.000 € für verbotene Videoüberwachung. Keine Ausnahmen mehr für analoge Aufzeichnungen.
Bestehen bleibt u.a. das grundsätzliche Verbot der Videoüberwachung für den höchstpersönlichen Lebensbereich (außer bei ausdrücklicher Einwilligung), das Verbot der Videoüberwachung zum Zweck der Mitarbeiterkontrolle, das Verbot des automationsunterstützten Abgleichs von Aufzeichnungen mit anderen Bilddaten und die Kennzeichnungspflicht.
Überdies wird eine Auskunftspflicht über die Identität des Verantwortlichen (Eigentümer oder Nutzungsberechtigter einer überwachten Liegenschaft) eingeführt. Die neuen Bestimmungen gelten künftig außerdem für alle Bildaufnahmen – und damit auch für Fotografien –, wobei private Videos und Fotos alleine schon aufgrund der Datenschutz-Grundverordnung ausgenommen sind („Haushaltsausnahme“).