Hotel – Gastgewerbe
Personal- und Taschendiebstahl, Schutz von Gästen, Betreuung von Videoüberwachungssystemen, …
Die „besten Häuser der Welt“ zeichnen sich dadurch aus, dass sie besonders auf die Sicherheit und den Schutz ihrer Gäste bedacht sind, sowohl durch internes als auch externes Sicherheitspersonal.
Die Anforderungen an „Hoteldetektive“ sind anspruchsvoll. Gesucht werden nicht nur erfahrene Detektive beiderlei Geschlechts, sondern auch Profis mit besonderen Fähigkeiten.
Taschendiebstähle – flinke Finger, leere Taschen
Vornehme Häuser zählen nicht umsonst vermehrt zu den bevorzugten Operationsgebieten international agierender Banden von Taschen- und Trickdieben. Je betuchter die Klientel, desto größer ist der Anreiz und der Aufwand, um an deren Hab und Gut zu kommen. Im Gegensatz zu Gelegenheitstätern agieren sie hochprofessionell und arbeitsteilig bis zu „fünf Mann hoch“. Beim Missgeschick eines Täters ergreifen die „Kollegen“ nicht immer die Flucht, sondern versuchen immer öfters, diesen – im wahrsten Sinn des Wortes – vor dem Eintreffen der Polizei freizuboxen.
Personenschutz – der Gast lebt nur einmal
Wir stellen auf Wunsch auch Bodyguards zur Verfügung. Abgesehen von staatlichen Institutionen ist der Schutz von Leib und Leben – im Gegensatz zu Securities von Bewachungsunternehmen – ausschließlich Berufsdetektiven und deren Assistenten vorbehalten, welche eine spezielle amtliche Legitimation mitführen müssen.
Wir kümmern uns auch um die Sicherheitsvorkehrungen bei Veranstaltungen und Konferenzen, Abhörschutz inklusive. Wir kooperieren gegebenenfalls mit dem eigenen Sicherheitspersonal des Gastes und fungieren bei Staatsbesuchen als Schnittstelle zu den amtlichen Personenschutzkommandos.
Mitarbeiterkriminalität – zu Gast bei Betrügern?
Gelegenheit macht Diebe: Die Gefahr, dass Mitarbeiter im Servicebereich der Verlockung unterliegen und die Gäste, das Unternehmen oder beide zu übervorteilen, ist groß. Wir reden hier nicht um eine kleine Aufbesserung des Trinkgeldes, sondern von organisiertem Vorgehen ganzer Servicemannschaften; um das gemeinsame Austricksen noch so moderner und ausgeklügelter Schranksysteme. Und um einen Schaden, der bis zu 10 Prozent und mehr des Umsatzes ausmachen kann.
Der festgestellte bzw. eingestandene Schaden sowie das Detektivhonorar kann von den Übeltätern eingefordert werden. Im Falle einer Strafanzeige ergibt sich zusätzlich ein gewaltiger Abschreckungseffekt für alle anderen tatlabilen Mitarbeiter.
Technik – immer wache Augen
Wir beraten Sie, welche technische Sicherheitsvorkehrungen und Überwachungsmöglichkeiten sinnvoll sind und wie diese mit dem Datenschutzgesetz in Einklang zu bringen sind. Auf Wunsch kümmern wir uns – zum Beispiel bei Videoanlagen – um die Anschaffung, Installation und Wartung sowie die Betreuung und Auswertung im Bedarfsfall.
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