Sacher-Betrug: „Richterin hätte Urteil fällen können“
Printausgabe vom 08.03.2012 | Heute
Staatsanwalt wehrt sich nach Freispruch
Wirbel nach dem Urteil für die diebische Kellnerin (wir berichteten). „Bei falschen Delikten in der Anklage hätte die Richterin trotzdem veruteilen können“, heißt es von der Staatsanwaltschaft, die bereits Berufung eingelegt hat.
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