Unter bestimmten Voraussetzungen ist es nun möglich, über eine zentrale Online-Plattform derartige Delikte per Formular zu melden. Das Anliegen des Opfers wird automatisch an die zuständige Polizeidienststelle weitergeleitet.
Voraussetzungen für die digitale Diebstahlsanzeige:
- Die Anzeige gegen unbekannte Täter richten,
- die Anzeigerin/der Anzeiger selbst geschädigt sein,
- der Tatort in Österreich liegen,
- kein Ermittlungsansatz gegeben und
- keine anderen Personen betroffen sein.
Bei Diebstahl des Personalausweises, Reisepasses, Führerscheins, der Zulassungsbescheinigung und der Kennzeichentafeln ist eine Diebstahlsanzeige verpflichtend.
Bei Diebstahl des Identitätsausweises, Waffenpasses oder der Waffenbesitzkarte ist zwar keine Anzeige vorgeschrieben, wird jedoch, um Missbrauch, zu verhindern empfohlen.
Quelle: www.österreich.gv.at