Rezession und steigende Arbeitslosigkeit spiegeln sich regelmäßig durch eine wellenartige Zunahme auch beim „Volkssport Versicherungsbetrug“ wider. Nicht jeder Kunde ist ein Betrüger, jedoch jeder Betrüger ist ein Kunde: Die Schmerzgrenze, bis zu der die verschiedenen Versicherungen dieser Binsenweisheit (zähneknirschend) Rechnung tragen und Kleinschäden als „Prämienrückholaktion“ einstufen, wird im Einzelfall variieren.
Null Toleranz gibt es bei „gröberer“ krimineller Energie, wie beispielsweise bei Brandstiftungen, Selbstverstümmelungen, Übertreibung des tatsächlichen Schadens, absichtlich herbeigeführten Autounfällen (Autobumsern), fingierten Kfz-Diebstählen, Einbrüchen und Überfällen bis zu Mord (Lebensversicherung). Fallweise macht es in derartigen Fällen Sinn, externe Detektive einzuschalten.
Nicht nur Versicherungsbetrüger verfügen über kreatives Potenzial, auch wir kennen ihre Maschen. Darüber hinaus unterliegen wir der gesetzlich auferlegten Verschwiegenheitspflicht und dürfen auch bei Offizialdelikten nicht eigenmächtig Anzeige erstatten.
Weitere spezifische Bereiche:
- Überprüfung von Angaben zu Schadensfällen
- Ermittlungen beim Verdacht von Versicherungsbetrug
- Unklarheit bei gestohlenen Versicherungsobjekten
- Verdacht auf fingierten Unfallhergang
- Verdacht auf unrechtmäßig bezogene Invalidenbezüge
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