OGH bestätigt erneut – Detektivkosten rückforderbar
Der Oberste Gerichtshof (4Ob100/15g) hat erneut bestätigt (Entscheidungsdatum 26.4.2016), dass das Detektivhonorar vom Verursacher regressiert werden kann.
Der Oberste Gerichtshof (4Ob100/15g) hat erneut bestätigt (Entscheidungsdatum 26.4.2016), dass das Detektivhonorar vom Verursacher regressiert werden kann.