Der Aufstand der Spürnasen
Hinter dem Ibiza-Video steckt angeblich ein Privatdetektiv
Alexa Lutteri – 19.07.2019 – News
Berufskollegen meinen, die Vorgangsweise verstoße gegen ihre Grundsätze. Mit welchen Methoden die Schnüffler sonst vorgehen und wo ihre Grenzen liegen
Würde man Walter Pöchhacker im Wirtshaus begegnen, hielte man ihn für einen Stammgast. Würde man ihm auf dem Golfplatz begegnen, ginge er als reicher Manager durch, der Geschäfte am „Putting Green“ einfädelt. Würde man ihm in einer Restaurantküche begegnen, könnte er sich glaubhaft als Tellerwäscher ausgeben. Pöchhacker ist ein Mann mit vielen Gesichtern. Nur wenn man ihm in seinem Büro im dritten Wiener Gemeindebezirk gegenüber sitzt, outet er sich als das, was er wirklich ist: ein Detektiv.
Pöchhacker bezeichnet sich selbst als „alten Hasen“ im Spürnasen-Geschäft und erzählt, wie er sich in Unternehmen einschleuste, um Betrügereien aufzudecken, gefinkelte Kaufhausdiebe, Krankenstandsbetrüger oder Ehebrecher stellte und sogar jemandem dazu verhalf, seine „Liebe auf den ersten Blick“ ein zweites Mal zu finden (inklusive Happy End). Er hat vermisste oder entführte Kinder im Ausland ausfindig gemacht, sie in einen Flieger gesetzt und selbst wieder nach Hause geholt, als der Polizei die Hände gebunden waren. „Die Polizei darf nur das machen, was erlaubt ist, wir dürfen alles, was nicht ausdrücklich verboten ist“, sagt er stolz. Trotzdem: „Handschellen anlegen zu dürfen, das hätte ich mir oft gewünscht.“ In Ägypten drohen Pöchhacker aufgrund einer Kindesrückholung bei Einreise zehn Jahre, in Tunesien sechs Jahre Gefängnis. „Nicht ganz ungefährlich“, gibt er zu.
Seit einem Jahr ist er nun in Pension. Doch er lässt es sich nicht nehmen, seinem Sohn und Nachfolger Daniel Pöchhacker unter die Arme zu greifen. Schließlich könne man das Detektivsein nicht von heute auf morgen lernen, sagt er. Dazu brauche es sehr viel Geduld, Ausdauer und Erfahrung, die er sich in den vergangenen 40 Jahren hart erarbeitet hat.
Und nicht nur sein Nachfolger braucht Unterstützung, sondern die gesamte Branche. Grund dafür ist ausgerechnet der Ibiza-Skandal.
Verhängnisvolles Video
Rückblick: Als der erste Schock über die heimlich gefilmten Szenen auf lbiza überwunden, die türkis-blaue Regierung abgesetzt und eine neue angelobt war, gab es nur ein Thema: Wer steckt hinter den skandalösen Aufnahmen? Wer hat die Kameras platziert und die Villa gemietet, in der Heinz-Christian Strache und Johann Gudenus ihren Gedanken schicksalhaft freien Lauf ließen? Wer waren die Gastgeber, die die feuchtfröhliche Party eingefädelt und inszeniert haben? Zwar ist auch zwei Monate nach der Veröffentlichung des Videomaterials nicht zweifelsfrei geklärt, wer die zahlenden Auftraggeber waren. Doch als bewiesen gilt allseits, dass ein Privatdetektiv dafür angeheuert wurde: Ein als Sicherheitsexperte bekannter Sascha W. mutmaßt in einem Interview auf oe24.at, ein Wiener Anwalt und sein befreundeter Lockvogel Julian H. (Namen der Redaktion bekannt) seien die Urheber der Videos. Letztgenannter soll sich Heinz-Christian Strache und Johann Gudenus gegenüber als Julian Thaler ausgegeben haben. In Wirklichkeit soll Julian H. eine Detektei in München betreiben, wegen Drogenhandels vorbestraft sein und einen Wohnsitz in Wien haben. Er soll laut Sascha W. auch eindeutig der Mann sein, der im Ibiza-Video als Gastgeber aufritt. Sicher sei er sich deshalb, weil er H. selbst ausgebildet habe und die Inszenierung seine Handschrift trage. Gemeinsam haben die beiden im Industriespionagefall Plasser & Theurer eine wichtige Rolle gespielt. Nun soll seinem Sprössling zusammen mit einer feschen Russin, die sich bei Strache und Gudenus als Oligarchennichte Aljona Marakowa vorstellte, der nächste Coup gelungen sein. Der Rest ist Geschichte.
Imageschaden für Berufsdetektive
Doch bei der Sache gibt es gleich mehrere Umstände, die Walter Pöchhacker, seinem Sohn Daniel und ihren österreichischen Detektiv-Kollegen besonders bitter aufstoßen. „Dieser Julian H. ist gar kein Detektiv“, sagt Pöchhacker senior, und sein Sohn führt aus: „In Österreich ist unser Beruf ein reglementiertes Gewerbe, für das man eine Prüfung ablegen muss. In Deutschland ist das Gewerbe frei zugänglich. Jeder kann sich Detektiv nennen. Außerdem hätte ein seriöser Detektiv, der nur einen Funken Anstand besitzt und einmal um die Ecke denkt, nie mit solchen Methoden gehandelt. Uns würden rechtliche Folgen drohen.“
In einer Presseaussendung des Österreichischen Detektiv-Verbands (ÖDV) kritisiert Detektiv Lukas Helmberger ebenfalls, dass die Arbeit des Lockvogels gegen die „ethischen Grundsätze seriöser Detektive“ verstoßen würde. Es handle sich bei besagtem Julian H. um einen „Möchtegernschnüffler außerhalb des Gesetzes und der Berufsethik“, der weder die fachliche Befähigung des reglementierten Gewerbes besäße noch die besonderen Zugangsvoraussetzungen. Und zwar aufgrund angeblicher Vorstrafen erfülle.
Genauso sieht es auch Markus Schwaiger. Seit 20 Jahren ist er als Berufsdetektiv in Österreich tätig. Als solcher hat er sich an die Fährten von Jugendlichen geheftet, die von ihren Müttern in falschen Kreisen vermutet wurden; er hat Angestellte beschattet, die von ihren Arbeitgebern des Betrugs verdächtigt werden, und romantische Internetbekanntschaften älterer Damen auf ihre wahren Interessen durchleuchtet. Außerdem hat er eigene Kollegen ausgeforscht. „Pfuscherfahndung“ nennt er das. „Dadurch kennen wir den Sascha W. seit 20 Jahren. Der war in Österreich nie als Berufsdetektiv tätig und hat keine Prüfung“, sagt Schwaiger und erzählt Geschichten, die wir besser nicht schreiben mögen. Einige davon sind Gegenstand von Ermittlungen der Staatsanwaltschaft. Zu einem Gerichtsprozess vor zwei Wochen in Wien ist Sascha W. (als Angeklagter wegen Verleumdung) im Gefolge von Alkoholmissbrauch und angeblichen psychischen Problemen nicht erschienen. „Der Julian H. ist noch viel schlimmer, der hat diesen ganzen Schmarrn bei W. aufgeschnappt. Mich wundert, dass der W. vor laufender Kamera auch noch zugibt, dass es seine Handschrift ist, also er selbst mit solchen Methoden gearbeitet hat. Und jedes Mal, wenn irgendwer etwas Kriminelles macht und behauptet er sei Detektiv, wirft das ein sehr schlechtes Licht auf uns“, sagt Schwaiger.
Nicht einfach ins Blaue ermitteln
Im Detektiv-Büro deutet Pöchhacker-Senior auf eine kleine Statue, die auf dem Tisch zwischen pastellgrünen Ledersofas steht. Sie stellt die drei weisen Affen dar, die nichts sehen, nichts hören und nichts sagen. „Das ist symbolisch, das sind die Dinge, wofür wir Detektive stehen. Verschwiegenheit ist unser allergrößtes Kapital.“ Laut Sohn Daniel gibt es an der Vorgangsweise der Ibiza-Lockvögel einiges zu kritisieren. Ein Auftraggeber muss einem Detektiv erstens sein berechtigtes Interesse für den Auftrag glaubhaft machen. „Das bedeutet, dass wir nicht einfach in die Luft hinaus ermitteln dürfen, sondern es einen konkreten Verdacht geben muss und die Person zum Beispiel ein gerichtliches Verfahren anstrebt.“ Er dürfe als Detektiv auch nicht vor einem Stundenhotel stehen und sich alle Nummernschilder notieren und hoffen, dass jemand Berühmter dabei sei. Sollte ihn jemand mit der Beschattung einer Frau beauftragen, muss sich der Detektiv vergewissern, es mit keinem Stalker zu tun zu haben. „Und selbst wenn hinter dem Ibiza-Video ein Auftraggeber mit glaubhaften Motiven steht, zum Beispiel eine Partei, die gegen die FPÖ-Politiker einen begründeten Verdacht hatte, ist die Art und Weise, wie hier vorgegangen wurde, verwerflich“, sagt Daniel Pöchhacker. „Denn es war ein Provokateur im Einsatz, der die Situation bewusst erzwungen hat. Wir Detektive arbeiten zwar auch unter der sogenannten Legende, aber wir dürfen niemanden zu einer Straftat verleiten.“
Zwischen Recht und Ethik
Auch Schwaiger ärgert sich über die Art der Durchführung. „Stümperhaft“ seien die selbsternannten Kollegen vorgegangen, „einerseits technisch und andererseits taktisch. Man hätte viel mehr herausholen können, die beiden im Gespräch von sich aus kommen lassen und viel konkreter werden müssen, damit die Sache auch strafrechtliche Relevanz hat. Und man hätte es dann sauber und korrekt der Justiz überlassen können.“Ohne öffentliche Austragung – in diesem, dritten Kritikpunkt sind sich die Berufsdetektive nämlich einig: Man hätte das Video nie veröffentlichen dürfen. Man hätte den Ton transkribieren müssen, ich hätte den schriftlichen Bericht an meinen Auftraggeber weitergeben müssen, und dieser hätte dann rechtliche Schritte einleiten können, beispielsweise über das Gericht“, sagt Daniel Pöchhacker.
Aber ob die Bombe ohne die Provokationen auch so detoniert wäre? „Ja, das ist fraglich. Wenn wir uns aber den Fall Strasser anschauen“, kommt er auf den wegen Korruption verurteilten ehemaligen ÖVP-Innenminister, „da wurde man im Gespräch viel konkreter, also war es besser gemacht, weil es strafrechtliche Relevanz hatte – und es hat auch zu etwas geführt. Das wäre bei Strache vielleicht auch möglich gewesen.“
Ein bisschen James Bond
Die honorige Variante des Detektivberufs kann man in der Schule lernen, in der Schwaiger angehende Kollegen in den Beruf einweist. „An erster und wichtigster Stelle steht das Studium der rechtlichen Basis. Ein Detektiv, der in Österreich seine Ausbildung gemacht hat, der eine Prüfung abgelegt hat, der einen Gewerbeschein hat, der muss ganz genau wissen, was er tun und wie weit er gehen darf“, sagt Schwaiger. Abgesehen davon gehören auch Kenntnisse in Recherche und Befragungstechniken, Einsatztaktik, Kriminologie und Kriminalistik zur Ausbildung. „Man sollte vor allem wissen, wie man professionell observiert, recherchiert, Befragungen und Verhöre durchführt“, sagt Schwaiger. Auch eine Schulung zum Umgang mit Waffen gehört zur Ausbildung der Berufsdetektive, die sich als Teil der Sicherheitsbranche um Personenschutz kümmern dürfen. „Wir sind die einzige Branche, die, abgesehen von der Behörde, Waffen tragen darf. Das bringt natürlich eine enorme Verantwortung mit sich“, sagt Schwaiger während einer Führung durch den Schießkeller der Detektivschule.
Und auch technisches Wissen legt der ehemalige IT-ler seinen Schützlingen nahe. „Die Form und Funktion von Spionage-Gadgets ist heutzutage unüberschaubar“, sagt Schwaiger und zeigt einige seiner Geräte her. Sie haben dann doch ein bisschen etwas von James Bond – aber auch der ist vor allem als gewissenhafter Gentleman berühmt geworden.
VERSTECKTE KAMERA – Wann Filmen erlaubt ist
Beim Fotografieren und Filmen sind sowohl urheber- als auch datenschutzrechtliche Vorschriften zu beachten. Im höchstpersönlichen Lebensbereich sind Aufnahmen ohne Zustimmung des Betroffenen absolut unzulässig.
Im öffentlichen Raum ist das Filmen und Fotografieren grundsätzlich erlaubt. Bei minderjährigen ist die Erlaubnis der Eltern einzuholen.
Heikler wird es, wenn man die Bilder einer breiten Öffentlichkeit zur Verfügung stellt, sie z. B. im Internet teilen will. Nur wenn keine Minderjährigen und nur wenn mehrere (etwa ab zehn) Personen im Bild sind, deren Interessen nicht beeinträchtigt werden, kann die Veröffentlichung erlaubt sein. Mitarbeiterüberwachung ist nur in wenigen Ausnahmefällen, z. B. bei begründetem strafrechtlichem Verdacht, erlaubt.