Staatsanwalt verhilft diebischer Sacher-Kellnerin zu Freispruch
Printausgabe vom 07.03.2012 – Heute |
Der Staatsanwalt hätte Monika S. (34) gerne hinter Gittern gesehen – am Ende des Prozesses war er “schuldig”, dass die Sacher-Kellnerin am Dienstag als freie Frau das Gericht verließ.
Die Justizstory, mit der Sie beim Kaffeeklatsch punkten können: Monika S. ( 34) war wegen Untreue angeklagt. Sie und acht Kollegen sollen den Kaffee zum Teil „schwarz“ verkauft haben. Der Überschuss soll in die Kellnertaschen geflossen sein, so die Anklage. Monika S. leugnete bis zuletzt, etwas vom „Zusatztrinkgeld“ gewusst zu haben. Ihre Kollegen waren geständig, belasteten die Kellnerin schwer.
Monika S. wurde dennoch freigesprochen. Der Fehler im Verfahren: Weil sie nicht selbst kassierte, konnte sie auch nicht wegen Untreue verurteilt werden. Die Richterin gab dem Staatsanwalt noch die Chance, die Anklage zu ändern, um doch eine Verurteilung zu ermöglichen. Nach 20 Minuten lehnte dieser ab. „Er wollte beim Sachbearbeiter rückfragen, konnte ihn zu Mittag wohl nicht erreichen“, freut sich Anwalt Georg Pettauer.
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