Wir drücken niemandem eine Blondine aufs Aug´
Er fand einst den "bladen Franz", der Millionen hinterzog.…
Datenschutzgesetz Novelle 2018
Bestehen bleibt u.a. das das grundsätzliche Verbot der Videoüberwachung für den höchstpersönlichen Lebensbereich (außer bei ausdrücklicher Einwilligung), das Verbot der Videoüberwachung zum Zweck der Mitarbeiterkontrolle, das Verbot des automationsunterstützten Abgleichs von Aufzeichnungen mit anderen Bilddaten und die Kennzeichnungspflicht.